general terms and conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. PRÄAMBEL

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen «Michèle Forster Photography» (Michèle Forster) und der als Auftrag gebende Person erreicht werden.

Fotografische Arbeit: Der Ausdruck „fotografische Arbeit“ bezeichnet das Ergebnis der von der Fotografin für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung erbrachten Leistungen (insbesondere Aufnahmen und bearbeitete Bilddateien).

Fotografin: Michèle Forster, handelnd unter „Michèle Forster Photography“.

Kunde: Natürliche oder juristische Person, die die fotografische Arbeit bei der Fotografin bestellt.

Parteien: Fotografin und Kunde.

Exemplar: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form, insbesondere auf Datenträgern, in Printmedien, im Internet oder in sozialen Netzwerken.

II. GELTUNGSBEREICH

Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Fotografin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

III. TERMINVEREINBARUNG, ANNULLIERUNGEN UND VERTRAGS-RÜCKTRITT

Anfragen des Kunden stellen keine verbindlichen Bestellungen dar. Erst die Antwort der Fotografin mit Nennung der konkreten Auftragsdaten (Preis, Leistungsumfang und Termin) ist ein Angebot im Rechtssinne. Durch das Absenden einer daraufhin erfolgenden Bestellung und/oder Terminvereinbarung/Terminreservation per E-Mail, via Kontaktformular oder telefonisch gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung /einen verbindlichen Termin der in der Nachricht bezeichneten Dienstleistung ab. Mit der Bestellung und/oder Terminvereinbarung nimmt der Kunde das Angebot der Fotografin an, sofern die Fotografin die Annahme nicht ausdrücklich ablehnt. Der per E-Mail oder telefonisch definierte Termin ist für beide Seiten verbindlich und kann nur von der Fotografin verschoben oder aufgehoben werden.

Kostenlose Auftragsannullierungen/Absagen sind nur möglich, solange keine Terminvereinbarung/Terminreservation besteht. Allfällige Aufwendungen und/oder ein möglicher Verlust von anderen Aufträgen, dürfen von der Fotografin dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von der Fotografin erhalten hat, hält sich die Fotografin diesen Termin für den Kunden frei. Für diese Zeit bzw. diesen Tag kann die Fotografin keine weiteren Angebote annehmen.

Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Fotografin liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist die Fotografin berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:

Bis und mit 21 Tage vor dem Termin: 25% des Auftrag-Betrages

Bis und mit 14 Tage vor dem Termin: 50% des Auftrag-Betrages

Bis und mit 7 Tage vor dem Termin: 75% des Auftrag-Betrages

Bis und mit 2 Tage vor dem Termin: 100% des Auftrag-Betrages

Bei Absage aufgrund von nicht selbst verschuldeten Gründen (plötzlicher schwerer Krankheit, Unfall, Todesfall, Verletzung) mit entsprechendem Nachweis wird ein Ersatztermin angeboten. Sollte dieser nicht angenommen werden, werden die gleichen Absagegebühren wie in Ziffer III. Absatz 5-7 aufgeführt verrechnet.

Wird der Termin auf Grund ungünstigen Witterungsverhältnissen verlegt (starker Regen, Gewitter, Hagel, Sturm usw.), tritt die oben aufgeführte Regelung nicht in Kraft. Ob der Auftrag wetterbedingt durchgeführt werden kann, liegt im Ermessen der Fotografin. Sollte der Kunde auf die Durchführung des Auftrages bestehen und der Auftrag wird wegen schlechten Witterungsverhältnissen abgebrochen, wird ein zweiter Termin nur durch eine zusätzliche Gebühr für weitere Aufwände und Anfahrt durchgeführt. Diese Gebühr wird jeweils mit dem Kunden einzeln besprochen.

Die Fotografin kann keine Garantie auf Sonnenschein bei Auftrag-Terminen geben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass auch bei bewölktem Himmel der Termin stattfindet. Sollte der Kunde den Termin aufgrund von bewölktem Himmel absagen, werden Absagegebühren gemäss der Ziffer III. Absatz 5-7 verrechnet.

Die Fotografin übernimmt keine Garantie für die Umsetzung spezifischer Motive, Posen oder Aufnahmen (z. B. Bewegungs- oder Reitbilder, Zirkuslektionen oder andere Posen), da die Bedingungen vor Ort (z. B. Stall, Weide, andere Locations) unvorhersehbar sind und nicht mit einem kontrollierten Fotostudio vergleichbar sind. Dies betrifft insbesondere witterungsbedingte Einschränkungen (z. B. nasser Sandplatz, nasse Weide, rutschiger Boden), die Unzugänglichkeit der Location (z. B. durch Witterung, Sperrungen oder andere Hindernisse), das Verhalten des Tieres (z. B. Ablehnung bestimmter Posen) oder andere unvorhersehbare Umstände (z. B. bauliche Hindernisse, Einschränkungen durch Dritte). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Einschränkungen keinen Grund für eine kostenlose Absage oder Terminverschiebung darstellen. Die Fotografin wird in solchen Fällen Alternativen vorschlagen (z. B. andere Motive, Posen oder eine alternative Location), um den Auftrag wie geplant durchzuführen. Sollte der Kunde den Termin aufgrund solcher Einschränkungen absagen, werden Absagegebühren gemäss Ziffer III, Absatz 5–7 verrechnet.

Erscheint der Kunde ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, so ist die Fotografin berechtigt, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Auftrag-Betrag in Rechnung zu stellen.

IV. VERGÜTUNG, HONORAR

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

Gestellte Rechnungen sind netto (ohne Abzug) innerhalb der angegebenen Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wenn nichts anderes angegeben ist die vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars vor dem Auftrag bzw. spätestens vor der Auslieferung der final bearbeiteten Bilder zu leisten. Die Fotografin ist berechtigt, mit der Bearbeitung oder Auslieferung zu warten, bis der offene Betrag vollständig beglichen ist.

Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern die Fotografin mehrwertsteuerpflichtig ist) geschuldet.

Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Dies wird im Vorfeld abgesprochen und entsprechend vermerkt. Fallen unvorhergesehene Kosten an, wird dies besprochen und entsprechend in Rechnung gestellt.

Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Fotomaterial nicht verwendet wird.

Wird eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, fallen zusätzlich Mahngebühren an. Die Mahngebühren setzen sich wie folgt zusammen:

  1. Mahnung: CHF 0.–
  2. Mahnung: CHF 25.–
  3. Mahnung: CHF 50.–

Sollte die Rechnung nach der 3. Mahnung nicht beglichen worden sein, erfolgt eine Betreibung. Zum Schuldbetrag werden danach eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.–, sowie die Kosten für die Betreibung (abhängig vom Schuldbetrag) fällig. Allfällige weitere Kosten für das Betreibungsverfahren werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

V. LEISTUNGSSTÖRUNG

Wartezeiten am Termin die nicht von der Fotografin zu verantworten sind, werden von der vereinbarten Gesamtzeit des Auftrages abgezogen. Der Auftrag wird nicht kostenfrei verlängert oder ein zweiter Termin vereinbart, um die verloren gegangene Zeit nachzuholen. Es werden keine Kosten aufgrund von Wartezeiten rückerstattet.

VI. NUTZUNGSRECHT/BILDRECHT DES KUNDEN

Für Privatkunden (B2C):

Der Kunde ist berechtigt die entstandenen Fotoaufnahmen ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke (z.B. Fotoabzüge oder persönliche Social Media Accounts) in Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden. Eine kommerzielle Nutzung der Fotos (mit Gewinnerzielungsabsicht) und/oder die Abtretung der Bildrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung der Fotografin. Hierfür ist ein zusätzlicher Vertrag, welcher die finanzielle Abgeltung regelt, notwendig.

Für den Internetauftritt von Privatkunden dürfen ausschliesslich die dafür vorgesehenen Bilder (mit kleinem Wasserzeichen und der Bezeichnung web im Dateinamen) verwendet werden, sofern nicht anders vereinbart. Im unmittelbaren Bezug zum Foto ist der Name der Fotografin und eine Verlinkung zur Website und/oder zu den sozialen Netzwerken anzubringen.

Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin, als Urheberin der Fotografischen Arbeit zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

Für Geschäftskunden (B2B):

Mit dem vereinbarten Honorar wird ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht für die im Buchungsvertrag konkret vereinbarten Zwecke eingeräumt (z. B. Website, Social Media, Printprodukte). Die Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung ausserhalb der vereinbarten Zwecke ist nur mit schriftlicher Zustimmung und gegen zusätzliche Vergütung erlaubt. Im Buchungsvertrag wird ausdrücklich festgehalten, ob und in welchem Umfang eine Weitergabe an Dritte erfolgen darf (z. B. Partnerunternehmen, Sponsoren, Medien).

Der Geschäftskunde verpflichtet sich, die Fotografin im Impressum seiner Unternehmens-Website namentlich zu nennen und die Website der Fotografin (www.micheleforster.art) zu verlinken. Eine gesonderte Nennung oder Verlinkung auf Social Media ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht verpflichtend.

Gemeinsame Bestimmungen:

Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, der Fotografin eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars entsprechend des Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.

Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit der Fotografin getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten Nutzungsrechte an der fotografischen Arbeit einzuräumen.

Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

Veränderungen des Fotomaterials durch analoges oder digitales Composing, einer anders gearteten Bearbeitung oder Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.

Das Fotomaterial darf weder abgezeichnet noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

Es gelten die Bestimmungen des Schweizer Urheberrechts (URG).

VII. PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.

Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Es obliegt dem Kunden insbesondere die Zustimmung der zu fotografierenden Personen (Model Release), des Tierbesitzers (Property Release) oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Fotomaterials einzuholen, wenn der Kunde Personen, Tiere oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

Die Aufnahmen werden nach Beendigung des Fotoauftrages innerhalb angemessener Frist durch die Fotografin auf einem Online-Portal zur Verfügung gestellt. Die Aufnahmen zur Auswahl sind grundoptimiert, es werden nur ausgewählte Fotos vollbearbeitet. Der Kunde trifft darin innerhalb eines Monats die Bildauswahl. Danach wird diese Galerie von der Fotografin offline genommen. Erfolgte bis zum Offlinenehmen keine Auswahl des Kunden, so wird für ein erneutes zur Verfügung stellen der Auswahlgalerie eine Servicepauschale von 40.– CHF angesetzt. Für Hochzeiten bleiben die Galerien 1 Jahr zum Download bestehen.

VIII. REFERENZEN, NUTZUNGSRECHT/BILDRECHT DER FOTOGRAFIN

Für Privatkunden (B2C):

Eine Veröffentlichung von Fotografien mit erkennbaren Personen aus Hochzeitsaufträgen erfolgt ausschliesslich mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Kunden. Bei anderen Aufträgen behält die Fotografin das Recht, Aufnahmen, auf denen keine Personen erkennbar sind, in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nicht ausschliessliche Lizenz zur Verwendung zu gewähren oder Exemplare weiterzugeben. Wünscht der Kunde dies nicht, ist dies der Fotografin vor dem Auftrag schriftlich mitzuteilen. Für den Entzug dieser Nutzungsrechte fällt eine zusätzliche Pauschale von CHF 250.– an. Von dieser Regelung ausgenommen sind TFP-Aufträge, da die Fotografin die Leistung kostenlos erbringt und als Honorar drei bearbeitete Fotos zur Verfügung stellt. Ebenfalls ausgenommen sind Fälle, in denen das Tier als Model zur Verfügung gestellt wird, da der Besitzer hierfür bereits ein Honorar erhält.

Für Geschäftskunden (B2B):

Aufnahmen ohne erkennbare Logos, Marken, Produkte oder Mitarbeiter dürfen von der Fotografin ebenfalls für Eigenwerbung und den Weiterverkauf (z. B. Bildagenturen, Zeitschriften) genutzt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sollte ein Geschäftskunde den Entzug dieser Nutzungsrechte wünschen, ist hierfür eine gesonderte Vereinbarung notwendig. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Umfang und Art des Auftrags sowie nach Unternehmensgrösse und wird individuell vereinbart.

Ein vollständiger Rechtekauf (Buyout), der auch die Nutzung von reinen Tieraufnahmen durch die Fotografin ausschliesst, muss gesondert vereinbart und angemessen vergütet werden. Der Preis für ein Buyout richtet sich nach Nutzungsumfang (z. B. weltweit, unbegrenzt, exklusiv), Dauer, Medium und Unternehmensgrösse.

Gemeinsame Bestimmungen:

Die Fotografin hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potenziellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

IX. LEISTUNG DER FOTOGRAFIN

Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der Fotografischen Arbeit vollkommen dem Ermessen der Fotografin überlassen. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Komposition zu.

Bei der Ausführung der Fotografischen Arbeit kann die Fotografin Hilfspersonen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.) ihrer Wahl einsetzen.

Die Fotoapparate und -materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden von der Fotografin besorgt.

Analog und digital hergestellte Fotos, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum der Fotografin. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Fotomaterial.

Der Kunde kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil erstellt und bearbeitet werden. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung sowie die Bildauswahl oder Bildbearbeitung betrifft, ist ausgeschlossen. Bei «nicht Gefallen» der Fotos wird kein Honorar zurückerstattet. Wünsche können geäussert, müssen jedoch nicht berücksichtigt werden, sofern diese nicht der Fotografin in schriftlicher Form vorliegen und von der Fotografin bestätigt wurden.

Für Aufträge in welche Tiere involviert sind gilt es zu beachten, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Umgebung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass eine Fotosession abgebrochen werden muss. Wenn gewünscht, wird ein neuer Termin vereinbart, für den erneute Fahrtkosten und evtl. Gebühren für weitere Leistungen anfallen können.

Die Fotografin kann nicht garantieren, dass Motivwünsche, die der Kunde geäussert hat, umgesetzt werden können, da diese immer abhängig von der Location, den allgemeinen Umständen, dem Wetter und dem tierischen Verhalten sind. Sollten Motivwünsche nicht umgesetzt werden können, stellt dies keinen Grund für eine Kostenrückerstattung dar.

Reklamationen die Qualität oder Zustand des Fotomaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Fotomaterial als genehmigt. Es ist die Aufgabe des Kunden, vor Bestellung von Fotomaterialien die digitalen Vorlagen genau in Augenschein zu nehmen. Details, welche schon in den digitalen Vorlagen enthalten sind, stellen weder dort noch auf den hieraus hergestellten Fotomaterialien einen Mangel dar.

Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Mit Übergabe der Daten an den Kunden trägt dieser die Verantwortung für etwaige Verschlechterungen oder Verlust.

Vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich (E-Mail ist ausreichend), als Fixtermin vereinbart sind. Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist innerhalb 3–6 Arbeitswochen aus. Durch eine hohe Auftragslage, geschäftliche Reisen und Stosszeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen

Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Farbdifferenzen zwischen Fotoabzug und Onlinedarstellung sind keine Fehler und werden als Reklamation nicht anerkannt. Bei berechtigter Beanstandung besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Höhe des Warenwertes.

Bei Hochzeiten wird sich die Fotografin im Verhinderungsfall bemühen, eine gleichwertige Ersatzfotografin / einen Ersatzfotografen zu vermitteln. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Die in den Paketen oder Offerte angegebene Auftragsdauer ist ein Richtwert und dient der Orientierung. Sie beinhaltet nicht nur die eigentliche Fotozeit, sondern auch die Vorbereitung, Beratung, Anfahrt und den gesamten organisatorischen Aufwand. Wird der Auftrag vor Ablauf der angegebenen Dauer beendet, sei es aufgrund der Wünsche des Kunden oder weil alle gewünschten Aufnahmen bereits entstanden sind, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder eine Anrechnung der Restzeit. Ein zweiter Termin zur «Einlösung verbleibender Zeit» ist ausgeschlossen.

X. HAFTUNG

Bei Personen-, Tier- oder Sachschäden haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch für die Mängelhaftung. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen der Fotografin. Die Fotografin übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenstände, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Kunden vorgelegt. Der Kunde ist insoweit selbst verantwortlich, für die geplante Veröffentlichung relevante Drittrechte zu klären. Die Fotografin wird vom Kunden nur mit der Erstellung von solchen Fotos von Menschen, Tieren, Objekten und Vorlagen beauftragt, bei denen der Kunde die Klärung von etwaigen relevanten Drittrechten übernommen hat. Dies erstreckt sich auch auf die Nutzung der Aufnahmen zur Eigenwerbung durch die Fotografin. Der Kunde hält die Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Bei Geschäftskunden ist der Auftraggeber verpflichtet, die erforderlichen Einverständniserklärungen insbesondere von Mitarbeitern, Kunden oder Dritten einzuholen. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Drittrechten resultieren.

Für Requisiten oder Gegenstände übernimmt die Fotografin keine Haftung. Im Falle von Verlust oder Beschädigung ist die Fotografin von jeder Haftung befreit.

Dem Kunden wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschliessen.

Die Fotografin kann nicht für einen Diebstahl, der während einer Fotosession stattgefunden hat, haftbar gemacht werden und rät, Wertgegenstände entsprechend zu sichern.

Werden ausgeliehene Gegenstände (z.B. Kamera, Handy, Halfter, Halsbänder, Leinen) von der Fotografin durch den Kunde oder das Tier beschädigt oder zerstört, so muss der Kunde für die Neubeschaffung aufkommen.

Sollten digitale Bildwerke, mit entsprechend erworbenen Nutzungsrechte, in Eigenverantwortung durch den Kunden entwickelt/gedruckt werden, so kann die Fotografin keine Haftung für die Qualität und Farben der Ergebnisse übernehmen.

Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit die Fotografischen Arbeiten nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Die Fotografin haftet nicht für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.). Die Fotografin haftet auch nicht für unverschuldeten Materialausfall (Defekt der verwendeten Technik, etc.) und die damit verbundene Unmöglichkeit der Erstellung weiterer Aufnahmen. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

Eine Haftung der Fotografin für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Geschäftskunden beschränkt sich die Haftung der Fotografin im Falle einer Absage oder eines Ausfalls, den sie zu vertreten hat, auf die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Folgekosten oder Aufwendungen des Kunden (z. B. für Modelle, Locations, Anzeigenkampagnen), sind ausgeschlossen.

Falls es zu dem geplanten Datum aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen, nicht möglich ist, den Auftrag durchzuführen, werden die Parteien zunächst versuchen, gemeinsam einen Ausweichtermin zu finden. Hierbei sind bereits bestehende Buchungen und Termine der Fotografin für beide Seiten zu berücksichtigen.

XI. PREISÄNDERUNG

Alle Preise verstehen sich vorbehaltlich Änderungen. Bei längerfristigen Buchungen sowie bei Einlösung von Gutscheinen können Preisänderungen aufgrund von Kostenentwicklungen erfolgen. Es gilt jeweils der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuelle Preis.

XII. DATENSCHUTZ

Der Kunde stimmt der Speicherung und ggf., Weitergabe an Dritte von personenbezogenen Daten in Form von fotografischen Arbeiten zu (Dritte sind zum Beispiel Anbieter für Online-Galerie, Abzüge, Produkte etc.). Die Speicherung und Weitergabe der Lichtbilder ist für die Erfüllung des Vertrags relevant.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und den Auftrag betreffend erforderliches personenbezogenes Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

Die Fotografin trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsmässigen Leistungserbringung-, zum Zweck der Vertragsdurchführung-, für vertragliche und vorvertragliche Pflichten-, zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen- erforderlich oder durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

Die Fotografin wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.

Es gilt das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

XIII. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Auf Verträge zwischen dem Kunden und der Fotografin ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Fotografin

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